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Vereinigtes Königreich: UKCA-Kennzeichnung und UK-Zulassungsverfahren

Veröffentlicht am 11 March 2021

VEREINIGTES KÖNIGREICH: UKCA-Kennzeichnung und UK-Zulassungsverfahren

In Anlehnung an unsere NEWS vom 19. SEP 2020 (https://www.7layers.com/vereinigtes-koenigreich-ukca-kennzeichnung-nach-dem-brexit/), möchten wir über folgendes informieren:

Um bis zum 31.12.2021 Marktzugang in Schottland, England und Wales zu erhalten, wird die CE-Kennzeichnung von Produkten zum Nachweis der Einhaltung der RED-Verordnung als eine Art Übergangsfrist voll akzeptiert. Dies gilt auch für den Fall, dass bei nicht harmonisierter Norm eine EU-Baumusterprüfung (TEC) zum Nachweis der Einhaltung von RED Artikel 3.2 ausgestellt wurde.

Ab dem 01.01.2021 muss ein Hersteller eine UK-Konformitätserklärung (UK DoC*, ähnlich der für die EU) ausstellen, sofern das Produkt die harmonisierten Normen erfüllt, die derzeit nahezu identisch mit denen für die EU** sind. Wenn ein Produkt nicht den harmonisierten Normen entspricht (“nicht benannt”), muss eine britische Konformitätsbewertungsstelle eingeschaltet werden, um ein UKCA-Zertifikat zu erhalten, das die Übereinstimmung mit den UK Radio Equipment Regulations nachweist. Dies kann auch auf freiwilliger Basis geschehen, selbst wenn die vollständige Konformität mit harmonisierten Normen gegeben ist.

Mit anderen Worten: Wenn ein Produkt eine EU-Baumusterprüfbescheinigung benötigt, um die RED-Anforderungen zu erfüllen, braucht es auch eine UKCA-Bescheinigung für den Marktzugang in Schottland, England und Wales.

Für Nordirland gelten nach wie vor die EU-Vorschriften. Es gibt nur einige kleinere Fälle, in denen weitere Regelungen zu beachten sind (https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukni-marking). Während bis Ende 2021 die Kennzeichnung der Produkte mit dem CE-Logo ausreicht, ist ab 01.01.2022 die Kennzeichnung mit dem UKCA-Zeichen* bei Erfüllung der UK-Vorschriften obligatorisch. Das CE-Zeichen kann gleichzeitig beibehalten werden. Bis zum 31.12.2022 kann die UKCA-Kennzeichnung und Beschriftung mit dem Namen und der Kontaktadresse des Importeurs mit einem temporären Aufkleber oder auf den Begleitpapieren erfolgen, nach diesem Datum muss es als dauerhafte Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht sein***.

* Hinweise zum UK DoC- und UKCA-Zeichen: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking#self-declaration

** Informationen zu den benannten Normen: https://www.gov.uk/government/publications/designated-standards-radio-equipment

*** Informationen zu den Einfuhrbestimmungen: https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-great-britain