VEREINIGTES KÖNIGREICH: UKCA-Kennzeichnung und UK-Zulassungsverfahren – Erweiterung der Akzeptanz der CE-Kennzeichnung
Im Nachgang zu unseren NEWS vom 11. März 2021 (https://www.7layers.com/en/united-kingdom-ukca-marking-and-uk-approval-process/) möchten wir Sie über folgendes informieren:
Alle Waren, für die bisher die CE-Kennzeichnung erforderlich war, müssen bis zum 1. Januar 2023 nicht die UKCA-Kennzeichnung verwenden.
Die Unternehmen werden aufgefordert, sich so schnell wie möglich auf die vollständige Umsetzung der neuen britischen Regelung vorzubereiten. Um den Unternehmen jedoch Zeit zur Anpassung zu geben, können CE-gekennzeichnete Waren, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen und die EU-Anforderungen erfüllen (sofern diese mit den britischen Anforderungen übereinstimmen), bis zum 1. Januar 2023 weiterhin auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, sofern die EU- und die britischen Anforderungen gleich bleiben. Dies gilt auch für Waren, die von einer von der EU anerkannten benannten Stelle geprüft wurden.
Das UKCA-Zeichen muss für das Inverkehrbringen von Waren auf dem britischen Markt ab dem 1. Januar 2023 verwendet werden.
Wenn Sie ein Produkt aus dem EU-Markt in Großbritannien in Verkehr bringen, sind weiterhin Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass Sie die neuen Pflichten als Importeur erfüllen.
Alle Einzelheiten finden Sie unter: https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-great-britain